Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
1.1. Die Firma IBES Erhard Schütze, legt sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angeboten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen zugrunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Der Besteller ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung, es sei denn, die Lieferung wird innerhalb vorgenannter Frist ausgeführt. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Auftragsbestätigung, erkennt der Vertragspartner (Käufer) diese Bedingungen an.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt und sind für uns auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. 

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unseren Angeboten liegen die am Tage der Angebotsabgabe gültigen Preise zugrunde. Die Bindefrist beträgt vier Monate. 
2.2. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie Vertrags- und Lieferunterlagen verbleiben in unserem Eigentum. Solche Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht erfordert. Wir behalten uns das Urheber- und Nutzungsrecht an den Unterlagen ausdrücklich vor. 
2.3. Die Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Rücktritt vom Vertrag
Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

4. Preise und Preisstellung
Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, 
ab unserem Haus bzw. dem unseres Lieferers ohne Fracht- und Verpackungskosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Lieferzeit
5.1. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Auftragseingang. Voraussetzung ist, dass sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt und beide Teile über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus bzw. das unseres Zulieferers verlassen hat bzw. die Abholbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
5.2. Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich wäre.
5.3. Zur Einhaltung der Lieferzeit sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere die fälligen Zahlungen zur vereinbarten Zeit leistet.

6. Anlieferung und Gefahrenübergang
6.1. Die Lieferung ist bei Entgegennahme vom Käufer unverzüglich auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen.
6.2. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu monieren. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von spätestens 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn wir vereinbarungsgemäß an eine andere Adresse (vereinbarte Lieferadresse) als die des Käufers liefern.
6.3 Grundsätzlich geht die Gefahr für Verschlechterung oder Untergang der zu liefernden Ware auf den Käufer über, wenn die Ware unser Haus bzw. das unseres Zulieferers verlässt. Verzögert sich die Auslieferung der Ware 
bzw. die Leistungserfüllung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht bereits am Tage der Mitteilung der Versand- oder Leistungsbereitschaft die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der zu liefernden Ware auf den Käufer über.

7. Warenrücksendungen
7.1. Alle Warenrücklieferungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.2. 
Die Rücklieferung muss frachtfrei erfolgen.
7.3. Bei Waren, die mit Gebrauchsspuren oder Beschädigung bei uns eintreffen, behalten wir uns das Recht vor, Rücknahme oder Gutschrift zu verweigern.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. 
Die vereinbarte Vergütung wird nach Rechnungsstellung fällig. Abzüge für Skonto werden nur bei schriftlicher Vereinbarung/Angabe gewährt .
8.4. Wird die Zahlung gestundet, oder befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem Basiszins der EZB auf den jeweils offenen Restbetrag verlangen. 

9. Zusatzbedingungen
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10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung.
10.2. Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
10.3 Der Käufer tritt uns hiermit im voraus alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus anderen Rechtsgründen gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Vorausabtretung wird durch uns bereits im voraus angenommen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

11. Gewährleistung
11.1 Wir übernehmen nur Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware zur Zeit des Gefahrübergangs auf den Käufer frei von nicht nur unerheblichen Sachmängeln ist.
11.2 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an den von uns gelieferten Waren – einschließlich Schadenersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, sofern sich nicht aus nachfolgender Regelung in Ziffer 11.3 etwas abweichendes ergibt.
11.3 Bei Mängeln an den gelieferten Waren sind wir berechtigt, den Mangel nach billigen Ermessen durch Nachbesserung, Ersatz- oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu beseitigen. Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers beschränken sich auf Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzstückes nach unserer Wahl. Es liegt in unserem Ermessen, ob wir die Mängelbeseitigung selbst durchführen, einen Dritten damit beauftragen oder eine Reparatur durch den Käufer selbst durchführen lassen. Eine Reparatur durch Dritte oder den Käufer selbst bedarf aber unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung. Haben wir diese erteilt, dann stellen wir dem Käufer das Ersatzstück, sowie das erforderliche Ersatzmaterial zur Verfügung und erstatten die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, und zwar die gezahlten Löhne in orts- und gewerbsüblicher Höhe zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlages, sowie nachgewiesene Fahrtkosten im Umkreis von max. 60 km.
11.4 Bei nachgebesserten oder ersetzten Teilen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen, sondern es verlängert sich lediglich die Gewährleistungsfrist des ursprünglich gelieferten Teils um den Zeitraum, der zwischen Schadensmeldung und Schadensbehebung liegt (Hemmung). Voraussetzung hierfür ist, dass uns unverzüglich nach Schadensmeldung Gelegenheit zur Schadensbehebung gegeben wird.
11.5 Für Schäden infolge falscher Angaben des Käufers bei der Auftragserteilung, fehlerhafter Ausführung der bauseitigen Leistungen, falscher Montage durch den Käufer oder einem von ihm beauftragten Handwerker, infolge von Bedienungsfehlern, sowie für natürliche Abnutzung wird keine Gewährleistung übernommen.
11.6 Im Rahmen von Gewährleistung, Kundendienst- oder sonstiger Reparaturarbeiten ausgebaute und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmung von Ort, Art und Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegt in unserem Ermessen.
11.7 Unsere Produkte dürfen nur mit denjenigen chemischen Materialien versetzt werden, die von uns geliefert und für das jeweilige Produkt freigegeben werden. Durch die Verwendung von Chemikalien anderer Hersteller oder bei Verwendung von Chemikalien, die nicht für das jeweilige Produkt freigegeben wurden, können chemische Reaktionen eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit unserer Produkte dann nicht mehr gewährleistet ist.
11.8 Unsere Schwimmbecken dürfen nur mit einer Wassertemperatur von weniger als 32° Celsius betrieben werden und auch niemals ohne Wasser einer Temperatur von mehr als 32° Celsius ausgesetzt werden, da andernfalls Schäden am Beckenkörper und an der Beckenoberfläche eintreten, so dass die sachmängelfreie Beschaffenheit unseres Produkts dann nicht mehr gewährleistet ist.